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Visa für Deutschland  
  VisaAnfrage: Angehörige der EU oder Bürger der Länder, die ein Abkommen mit Deutschland haben (Honduras, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, USA), benötigen kein Visum. Alle Anderen müssen ein Visum beantragen, um nach Deutschland einreisen zu können. Dies ist entweder bei der deutschen Botschaft möglich, oder auch beim deutschen Konsulat im eigenen Land. Alle Nicht-EU-Bürger müssen sich bei der Ausländerbehörde melden. Dazu benötigt man einen Personalausweis oder Pass, die Einwohnermeldung, vier Passfotos und eine Bescheinigung des Arbeitsgebers.
Die deutsche Aufenthaltsgenehmigung ist fünf Jahre gültig. Jedoch hängt die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung auch oft von der Dauer des Arbeitsvertrag ab.


Visa Typen: Es gibt verschiedene Arten von Visa. Zum Beispiel kann ein Touristenvisum nicht auf ein Studentenvisum umgeschrieben werden. Und als Tourist ist ein Studium in Deutschland nicht erlaubt. Für ausländische Studenten und Kandidaten für ein Studium gibt es folgende drei Typen von Visa:
* ein Visum für Deutschkurse, welches anschließend nicht in ein Studentenvisum transferiert werden kann;
* ein Visum für Bewerber um einen freien Studienplatz mit einer Gültigkeit vor einer Zusage der Universität. Sobald die Zusage eingetroffen ist, muss der/die Student/in sofort zum Ausländeramt, um ein Studentenvisum zu beantragen;
* das Studentenvisum hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Um es zu erhalten muss die Zusage der entsprechenden Universität vorgelegt werden. Des weiteren ist eine Bestätigung notwendig, die besagt, dass die Finanzierung des Studiums garantiert wird.


Benötigte Dokumente für ein Studentenvisum:
* 2 Ausdrucke der Bewerbung
* 2 Passfotos
* ein gültiger Pass
* Zusageschreiben der deutschen Universität oder
* des Deutschkurses
* eine Bescheinung über Beendigung der Schulausbildung (Abitur)
* das letzte Schulzeugnis
* die Gebühr für das Visum
Das Visum muss bei der deutschen Botschaft oder beim deutschen Konsulat angefordert werden. Durch Deutsche Repräsentanten erfolgt eine anschließende Benachrichtigung über weitere konkrete Anforderungen.
 
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