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• Schüler- u. Studentenaustausch • Botschaften in
Deutschland
VisaAnfrage:
Angehörige der EU oder Bürger der Länder,
die ein Abkommen mit Deutschland haben (Honduras,
Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino,
Schweiz, USA), benötigen kein Visum. Alle Anderen
müssen ein Visum beantragen, um nach Deutschland
einreisen zu können. Dies ist entweder bei
der deutschen Botschaft möglich, oder auch
beim deutschen Konsulat im eigenen Land. Alle Nicht-EU-Bürger
müssen sich bei der Ausländerbehörde
melden. Dazu benötigt man einen Personalausweis
oder Pass, die Einwohnermeldung, vier Passfotos
und eine Bescheinigung des Arbeitsgebers.
Die deutsche Aufenthaltsgenehmigung ist fünf
Jahre gültig. Jedoch hängt die Gültigkeit
der Aufenthaltsgenehmigung auch oft von der Dauer
des Arbeitsvertrag ab.
Visa Typen: Es
gibt verschiedene Arten von Visa. Zum Beispiel kann
ein Touristenvisum nicht auf ein Studentenvisum
umgeschrieben werden. Und als Tourist ist ein Studium
in Deutschland nicht erlaubt. Für ausländische
Studenten und Kandidaten für ein Studium gibt
es folgende drei Typen von Visa:
* ein Visum für Deutschkurse, welches anschließend
nicht in ein Studentenvisum transferiert werden
kann;
* ein Visum für Bewerber um einen freien Studienplatz
mit einer Gültigkeit vor einer Zusage der Universität.
Sobald die Zusage eingetroffen ist, muss der/die
Student/in sofort zum Ausländeramt, um ein
Studentenvisum zu beantragen;
* das Studentenvisum hat eine Gültigkeit von
einem Jahr. Um es zu erhalten muss die Zusage der
entsprechenden Universität vorgelegt werden.
Des weiteren ist eine Bestätigung notwendig,
die besagt, dass die Finanzierung des Studiums garantiert
wird.
Benötigte Dokumente
für ein Studentenvisum:
* 2 Ausdrucke der Bewerbung
* 2 Passfotos
* ein gültiger Pass
* Zusageschreiben der deutschen Universität
oder
* des Deutschkurses
* eine Bescheinung über Beendigung der Schulausbildung
(Abitur)
* das letzte Schulzeugnis
* die Gebühr für das Visum
Das Visum muss bei der deutschen Botschaft oder
beim deutschen Konsulat angefordert werden. Durch
Deutsche Repräsentanten erfolgt eine anschließende
Benachrichtigung über weitere konkrete Anforderungen.